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   FG Münster, 13.08.2009 - 5 K 2784/07 U   

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FG Münster, 13.08.2009 - 5 K 2784/07 U (https://dejure.org/2009,7793)
FG Münster, Entscheidung vom 13.08.2009 - 5 K 2784/07 U (https://dejure.org/2009,7793)
FG Münster, Entscheidung vom 13. August 2009 - 5 K 2784/07 U (https://dejure.org/2009,7793)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Änderung bestandskräftiger Umsatzsteuerfestsetzungen aufgrund der EuGH-Entscheidung zur Steuerfreiheit von Geldspielautomatenumsätzen; Begründung der Nichtigkeit eines Steuerbescheides mit dem Verstoß gegen materielles Steuerrecht; Anlaufhemmung der Einspruchsfrist als ...

  • Judicialis

    AO § 110 Abs. 1; ; AO § 125 Abs. 2; ; AO § 355 Abs. 1; ; EGV Art. 10; ; EGV Art. 234 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Frage der Nichtigkeit eines Bescheides; Einspruchsfrist; Versäumnis; Emmott'sche Fristhemmung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Begriff der "höheren Gewalt"; Antrag gem. Art. 234 Abs. 3 EG - Vorabentscheidungsersuchen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verfahren - Frage der Nichtigkeit eines Bescheides; Einspruchsfrist, Versäumnis, Emmott'sche Fristhemmung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Begriff der "höheren Gewalt"; Antrag gem. Art 234 Abs. 3 EG - Vorabentscheidungsersuchen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (30)

  • BFH, 08.02.2001 - VII R 59/99

    Kfz-Steuerbefreiung für Hilfsgütertransporte

    Auszug aus FG Münster, 13.08.2009 - 5 K 2784/07
    Höhere Gewalt ist ein außergewöhnliches Ereignis, das unter den gegebenen Umständen auch durch die äußerste, nach Lage der Sache von dem Betroffenen zu erwartende und zumutbare Sorgfalt nicht abgewendet werden konnte (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil in BStBl II 2001, 506, unter II. 1. b) der Gründe, m.w.N.).

    Er entspricht inhaltlich den Naturereignissen oder anderen unabwendbaren Zufällen (BFH-Urteil in BStBl II 2001, 506; BFH-Beschluss vom 30. Oktober 1997 III B 108/95, BFH/NV 1998, 497).

    Ferner darf die Fristversäumnis dem Betroffenen dann nicht angelastet werden, wenn er durch arglistiges Verhalten seines Gegners an der rechtzeitigen Einlegung des Rechtsbehelfs gehindert worden ist (BVerwG-Urteil vom 25. November 1977 V C 12.77, BVerwGE 55, 62) oder wenn die Fristversäumnis auf das rechts- oder treuwidrige Verhalten der Behörde zurückgeführt werden kann (vgl. BVerwG- Urteil in BVerwGE 58, 100; BFH-Urteil in BStBl II 2001, 506).

    Jedoch entschuldigt mangelnde Rechtskenntnis des Beteiligten eine Fristversäumnis grundsätzlich nicht (BFH-Urteil in BStBl II 2001, 506).

  • EuGH, 24.03.2009 - C-445/06

    Danske Slagterier - Maßnahmen gleicher Wirkung - Gesundheitspolizei -

    Auszug aus FG Münster, 13.08.2009 - 5 K 2784/07
    Der EuGH habe zuletzt im Urteil vom 24. März 2009 (Rs. C-445/06 - Danske Slagterier - ) klargestellt, dass die in dem Verfahren "Emmott" entwickelten Rechtsgrundsätze auf den Ausnahmefall der Täuschung und der damit verbundenen (praktischen) Unmöglichkeit, aus dem Gemeinschaftsrecht abgeleitete Rechte geltend zu machen, zu beschränken sei.

    Dabei müssen die Grundsätze der Gleichwertigkeit und Effektivität gewahrt werden (EuGH- Urteil vom 24. März 2009 Rs. C-445/06 - Danske Slagterier -, a.a.O.).

    Nach Ergehen der Entscheidung des BVerfG hat der EuGH zudem in der Sache Danske Slagterier (C-445/06) entschieden, dass das Gemeinschaftsrecht der Anwendung einer nationalen Regelung nicht entgegen steht, nach der ein Einzelner keinen Ersatz für einen Schaden verlangen kann, bei dem er es vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat, ihn durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden, vorausgesetzt, dass der Gebrauch dieses Rechtsmittels dem Geschädigten zumutbar ist.

  • BFH, 23.11.2006 - V R 67/05

    Keine Änderung bestandskräftiger Umsatzsteuerfestsetzungen aufgrund

    Auszug aus FG Münster, 13.08.2009 - 5 K 2784/07
    Bezüglich der Jahre 1993 bis 1996 verwarf der Beklagte mit Einspruchsentscheidung vom 1. Juni 2007 den Einspruch unter Hinweis auf die BFH-Urteile vom 23. November 2006 (V R 51/05, BStBl II 2007, 433 und V R 67/05, BStBl II 2007, 436) als unzulässig.

    Auch deshalb kann sich der Kläger nicht auf das EuGH-Urteil Kühne und Heitz berufen (vgl. BFH-Urteil vom 23. November 2006 V R 67/05, BStBl II 2007, 436; vgl. auch EuGH-Urteil i 21 Germany GmbH und Arcor AG & Co. KG in DVBl 2006, 1441 RandNr. 53 f.).

    Auch diese Voraussetzungen liegen im Streitfall nicht vor (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 23. November 2006 V R 67/05, DStR 2007, 344).

  • EuGH, 25.07.1991 - C-208/90

    Emmott / Minister for Social Welfare und Attorney General

    Auszug aus FG Münster, 13.08.2009 - 5 K 2784/07
    Zur Begründung führte er aus, dass der Einspruch - unter Hinweis auf das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 25. Juli 1991 Rs. C-208/90 - Emmott - (Slg. 1991, I-4269, HFR 1993, 137, UR 1993, 315) - zulässig sei, denn die Rechtsbehelfsfrist sei gehemmt, da Art. 13 Teil B Buchtst.

    Zur weiteren Begründung verweist er insbesondere auf die EuGH-Urteile in Sachen Emmott (vom 25. Juli 1991 Rs. C-208/90, a.a.O.), Fantask (vom 2. Januar 1997 Rs. C- 188/95, Slg. 1997, I-6783) und Steenhorst-Neerings (vom 27. Oktober 1993 Rs. C-338/91, Slg. 1993, I-5475).

    Auf das EuGH-Urteil Emmott in Slg. 1991, I-4269, HFR 1993, 137, UR 1993, 315 kann sich der Kläger im Streitfall nicht mit Erfolg berufen.

  • EuGH, 13.01.2004 - C-453/00

    Kühne & Heitz NV - Rücknahme von Verwaltungsakten bei Verstoß gegen EU-Recht

    Auszug aus FG Münster, 13.08.2009 - 5 K 2784/07
    Nach der Rechtsprechung des EuGH verpflichtet der in Art. 10 EGV verankerte Grundsatz der Zusammenarbeit eine Verwaltungsbehörde auf entsprechenden Antrag hin, eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung zu überprüfen, um der mittlerweile vom EuGH vorgenommenen Auslegung der einschlägigen Bestimmung Rechnung zu tragen, wenn u.a. die Behörde nach nationalem Recht befugt ist, diese Entscheidung zurückzunehmen (vgl. EuGH-Urteil vom 13. Januar 2004 Rs. C-453/00 - Kühne und Heitz -, Slg. 2004, I-837, HFR 2004, 488, DVBl 2004, 373, NVwZ 2004, 459).

    Insbesondere sei bislang unklar, welche Bedeutung der von dem Europäischen Gerichtshof in der Kühne und Heitz-Entscheidung aufgestellten Voraussetzung zukomme, dass die Behörde nach nationalem Recht befugt sein müsse, die Verwaltungsentscheidung zurückzunehmen (Urteil vom 13. Januar 2004, a.a.O., Rn. 28).

  • EuGH, 02.12.1997 - C-188/95

    Fantask u.a.

    Auszug aus FG Münster, 13.08.2009 - 5 K 2784/07
    Zur weiteren Begründung verweist er insbesondere auf die EuGH-Urteile in Sachen Emmott (vom 25. Juli 1991 Rs. C-208/90, a.a.O.), Fantask (vom 2. Januar 1997 Rs. C- 188/95, Slg. 1997, I-6783) und Steenhorst-Neerings (vom 27. Oktober 1993 Rs. C-338/91, Slg. 1993, I-5475).

    Wie der EuGH mittlerweile jedoch wiederholt klargestellt hat, war diese Entscheidung durch die besonderen Umstände des Falles gerechtfertigt, in dem der Klägerin durch den Ablauf der Klagefrist jede Möglichkeit genommen war, ihren auf eine Gemeinschaftsrichtlinie gestützten Anspruch auf Gleichbehandlung geltend zu machen (vgl. z.B. EuGH-Urteil Fantask in Slg. 1997, I-6783, HFR 1998, 234, NVwZ 1998, 833 Rz. 51, m.w.N.).

  • BFH, 23.11.2006 - V R 51/05

    Keine Änderung bestandskräftiger Umsatzsteuerfestsetzungen aufgrund

    Auszug aus FG Münster, 13.08.2009 - 5 K 2784/07
    Bezüglich der Jahre 1993 bis 1996 verwarf der Beklagte mit Einspruchsentscheidung vom 1. Juni 2007 den Einspruch unter Hinweis auf die BFH-Urteile vom 23. November 2006 (V R 51/05, BStBl II 2007, 433 und V R 67/05, BStBl II 2007, 436) als unzulässig.

    Im Streitfall hat der Beklagte den Kläger nicht an der rechtzeitigen Einlegung des Einspruchs gehindert und ihm deshalb nicht treuwidrig die Versäumung der - von Amts wegen zu beachtenden - Einspruchsfrist des § 355 Abs. 1 AO entgegengehalten (vgl. BFH-Urteil vom 23. November 2006 V R 51/05, BStBl II 2007, 433).

  • EuGH, 19.09.2006 - C-392/04

    i-21 Germany - Telekommunikationsdienste - Richtlinie 97/13/EG - Artikel 11

    Auszug aus FG Münster, 13.08.2009 - 5 K 2784/07
    Daher verlange das Gemeinschaftsrecht nicht, dass eine Verwaltungsbehörde grundsätzlich verpflichtet sei, eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung zurückzunehmen (RandNr. 24 des Urteils; ebenso EuGH-Urteil vom 19. September 2006 Rs. C-392/04 und C-422/04 - i 21 Germany GmbH und Arcor AG & Co. KG -, DVBl 2006, 1441 RandNr. 51).

    Auch deshalb kann sich der Kläger nicht auf das EuGH-Urteil Kühne und Heitz berufen (vgl. BFH-Urteil vom 23. November 2006 V R 67/05, BStBl II 2007, 436; vgl. auch EuGH-Urteil i 21 Germany GmbH und Arcor AG & Co. KG in DVBl 2006, 1441 RandNr. 53 f.).

  • EuGH, 16.12.1976 - 33/76

    Rewe / Landwirtschaftskammer für das Saarland

    Auszug aus FG Münster, 13.08.2009 - 5 K 2784/07
    Nach der Rechtsprechung des EuGH im Urteil vom 16. Dezember 1976 Rs. 33/76 - Rewe - (Slg. 1976, 1989, NJW 1977, 495) verbietet das Gemeinschaftsrecht es bei seinem gegenwärtigen Stand nicht, einem Bürger, der vor einem innerstaatlichen Gericht die Entscheidung einer innerstaatlichen Stelle wegen Verstoßes gegen das Gemeinschaftsrecht anficht, den Ablauf der im innerstaatlichen Recht vorgesehenen Fristen für die Rechtsverfolgung entgegenzuhalten, wobei jedoch das Verfahren für die Klage nicht ungünstiger ausgestaltet sein darf als für gleichartige Klagen, die das innerstaatliche Recht betreffen.
  • EuGH, 12.02.2008 - C-2/06

    Kempter - Ausfuhr von Rindern - Ausfuhrerstattungen - Bestandskräftige

    Auszug aus FG Münster, 13.08.2009 - 5 K 2784/07
    Zugleich weist das BVerfG aber zu Recht auf die Entscheidung des EuGH in der Sache Kempter (Rs. C-2/06 EuZW 2008, 148) hin, in der der EuGH entschieden hat, dass die Festsetzung angemessener Ausschlussfristen für die Rechtsverfolgung im Interesse der Rechtssicherheit mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist.
  • BVerwG, 11.05.1979 - 6 C 70.78

    Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Klagefrist - Begriff der "höheren

  • BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 1321/07

    Keine Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch die unterlassene Anrufung des

  • BFH, 15.09.2004 - I R 83/04

    Revisionseinlegungsfrist, sog. Emmott'sche Fristenhemmung

  • BFH, 21.03.1996 - XI R 36/95

    Keine "Emmott'sche Fristenhemmung" bei richtlinienwidriger Auslegung und

  • EuGH, 06.07.1995 - C-62/93

    BP Soupergaz / Griechischer Staat

  • BVerwG, 25.11.1977 - 5 C 12.77

    Wiedereinsetzung in vorigen Stand - Klagefrist - Adressierung der Klage -

  • BFH, 18.04.2005 - IV B 90/03

    Änderung eines angefochtenen Steuerbescheides nach Klageerhebung

  • BFH, 16.08.1979 - I R 95/76

    Postulationsfähige Person - Revision - Einlegung der Revision - Frist -

  • BFH, 30.10.1997 - III B 108/95

    Investitionszulage: Beendigung einer Betriebsaufspaltung

  • EuGH, 17.02.2005 - C-453/02

    DIE VERANSTALTUNG ODER DER BETRIEB VON GLÜCKSSPIELEN ODER GLÜCKSSPIELGERÄTEN

  • BFH, 06.11.2002 - V R 7/02

    Geldspielautomaten außerhalb von Spielbanken

  • EuGH, 16.03.2006 - C-234/04

    EIN NATIONALES GERICHT IST GRUNDSÄTZLICH NICHT ZUR ÜBERPRÜFUNG UND AUFHEBUNG

  • BFH, 06.11.2002 - V R 50/01

    Steuerpflicht von Kartenspielen

  • EuGH, 11.06.1998 - C-283/95

    Fischer

  • BFH, 01.10.1981 - IV B 13/81

    Verwaltungsakt - Nichtigkeit

  • BFH, 13.05.1987 - II R 140/84

    Verwaltungsakt - Schreiben des Finanzamtes - Neuer Fristlauf - Steuerbegünstigte

  • EuGH, 27.10.1993 - C-338/91

    Steenhorst-Neerings / Bestuur van de Bedrijfsvereniging voor Detailhandel,

  • BFH, 15.03.1995 - I R 61/94

    Die Ablehnung eines Erlasses im Rahmen einer pflichtgemäßen Ermessensausübung

  • BFH, 11.08.1993 - III R 83/89

    Nichtigkeit eines Bescheides zur Festsetzung des Meßbetrages der auf einen

  • FG Niedersachsen, 30.06.2005 - 5 K 128/04

    Besteuerung der Umsätze aus Geldspielgeräten; Nichtigkeit der

  • BVerfG, 29.05.2012 - 1 BvR 1395/11

    Durchbrechung der Bestandskraft bei unionsrechtswidrigen Steuerbescheiden

    gegen a) den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 31. März 2011 - V S 4/11 -, b) das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 16. September 2010 - V R 48/09 -, c) das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 13. August 2009 - 5 K 2784/07 U -, d) die Einspruchsentscheidung des Finanzamts Hamm vom 1. Juni 2007 - ... -.
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